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Nutzungsregeln

Die Inseln im Großen Plöner See stehen unter Naturschutz und dürfen nicht betreten werden. Dies ist in der Landesverordnung von 1992 über das Naturschutzgebiet ‚Inseln im Plöner See und Halbinsel Störland‘ geregelt.

 

Eine Ausnahme bildet der Nord-Ost Teil der Insel Langes Warder, die in den Sommermonaten vom 01. Mai bis 15. Oktober über die Steganlage von Wassersportlern/rinnen betreten werden darf.

 

Natürlich ist der Aufenthalt in einem Naturschutzgebiet nur unter Einhaltung gewisser Regeln möglich:

  • Betreten nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
  • Der nicht zu betretende Bereich beginnt ca. 10 m hinter der Schutzhütte
    und verläuft in westlicher Richtung
  • Hunde dürfen im Naturschutzgebiet nicht frei laufen, sondern an der Leine zu halten
  • Keine laute Musik oder sonstiger Lärm im Naturschutzgebiet
  • Kein offenes Feuer, mit Ausnahme im Ofen in der Schutzhütte
  • Grillen auf einem mobilen Grill auf dem Grillplatz ist gestattet
  • Zwingende Nutzung der Toiletten für den Fall der Fälle
  • Selbstständige Entsorgung und Mitnahme des entstandenen Mülls
  • Die Schutzhütte darf von jedermann/frau benutzt werden
  • Die vorhandenen Tische und Bänke dürfen gerne pfleglich benutzt werden
  • Eine Übernachtung auf der Insel ist nicht zulässig
  • Es besteht die Möglichkeit des Festmachens (nicht dauerhaft)
    an der Takeltonne außerhalb des Naturschutzgebietes
  • Jugendzeltlager in begrenzter Anzahl mit begrenzter Teilnehmerzahl mit der Möglichkeit der Übernachtung in Zelten oder Schutzhütte sind ebenfalls gestattet.
    Über die Details informiert der Inselwart des PSV via inselwart@psv1908.de.

 

Die o.g. Spielregeln resultieren aus den Vorgaben der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein und den Vereinbarungen mit den Landesforsten Schleswig-Holstein, der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön und der Stadt Plön und sind durch den PSV als Pächter dieses Teils von Langes Warder einzuhalten und umzusetzen, Nichtbeachtung und Zuwiderhandlungen können zur Auflösung der Vereinbarungen führen; und damit steht die Insel den Wassersportlern nicht mehr zur Verfügung.

 

Daher bitten wir um aktive Mithilfe,
damit wir alle dieses Kleinod der Natur weiterhin genießen können.