Die Inseln im Großen Plöner See stehen unter Naturschutz und dürfen nicht betreten werden. Dies ist in der Landesverordnung von 1992 über das Naturschutzgebiet ‚Inseln im Plöner See und Halbinsel Störland‘ geregelt.
Eine Ausnahme bildet der Nord-Ost Teil der Insel Langes Warder, die in den Sommermonaten vom 01. Mai bis 15. Oktober über die Steganlage von Wassersportlern/rinnen betreten werden darf.
Natürlich ist der Aufenthalt in einem Naturschutzgebiet nur unter Einhaltung gewisser Regeln möglich:
Die o.g. Spielregeln resultieren aus den Vorgaben der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein und den Vereinbarungen mit den Landesforsten Schleswig-Holstein, der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön und der Stadt Plön und sind durch den PSV als Pächter dieses Teils von Langes Warder einzuhalten und umzusetzen, Nichtbeachtung und Zuwiderhandlungen können zur Auflösung der Vereinbarungen führen; und damit steht die Insel den Wassersportlern nicht mehr zur Verfügung.
Daher bitten wir um aktive Mithilfe,
damit wir alle dieses Kleinod der Natur weiterhin genießen können.